Psychologische Psychotherapie

Inhaltliche Gliederung der Ausbildung

Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) vom 18.12.1998 zum Psychotherapeutengesetz umfasst die Ausbildung folgende Bausteine:

  • Theoretische Ausbildung: 600 Stunden
  • Selbsterfahrung: 120 Stunden
  • Praktische Tätigkeit: 1800 Stunden (davon 1200 Stunden stationäre klinisch-psychiatrische Tätigkeit und 600 Stunden in einer psychosomatischen oder psychotherapeutischen Klinik oder einer kooperierenden psychotherapeutischen Praxis)
  • Praktische Ausbildung (Durchführung ambulanter Richtlinienpsychotherapien): 600 Stunden
  • Supervision: 150 Stunden, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision
  • Ergänzendes Studium („freie Spitze“): 930 Stunden

Theoretische Ausbildung

Um zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie gemäß §3 der Ausbildungs- & Prüfungsverordnung zum Psychotherapeutengesetz die Teilnahme an Theorieveranstaltungen im Umfang von 600 Unterrichtseinheiten nachweisen.

In 200 UE werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit vermittelt und im Rahmen der vertieften Ausbildung mit 400 UE erwerben Sie Spezialkenntnisse in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (bei uns: Verhaltenstherapie).

In den Seminaren werden die Ausbildungsinhalte vertiefend und anwendungsbezogen erörtert. Dabei liegt das Augenmerk auf psychologischen, psychopathologischen und medizinischen Zusammenhängen. Während der Seminare erfolgt ferner die Vorstellung der praktischen psychotherapeutischen Arbeit mit Patient:innen. Die praktischen Übungen umfassen Falldarstellungen und Behandlungstechniken der psychotherapeutischen Arbeit mit Patient:innen.

 

Praktische Tätigkeit (pT1 und pT2)

Die praktische Tätigkeit findet in klinisch-psychiatrischen Einrichtungen statt. Sie umfasst unter anderem die angeleitete Durchführung von diagnostischen Erhebungen, Untersuchungen und Mitwirkung an psychotherapeutischen Behandlungen bei Patient:innen mit unterschiedlichen psychischen Störungen und Erkrankungen in unterschiedlichen Settings.

Die Praktische Tätigkeit 1 (PT I) umfasst 12 Monate und 1.200 Stunden und findet in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung statt, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen ist oder an einer von der zuständigen (Landes-)Behörde als gleichwertig anerkannten Einrichtung.

Die Praktische Tätigkeit 2 (PT II) umfasst 6 Monate und 600 Stunden und ist in einer vom  Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung bzw. in einer anerkannten Praxis zu absolvieren.

Insgesamt dauern PT1 und PT2 zusammen mindestens 18 Monate.

 

Praktische Ausbildung (600 Stunden ambulante Patient:innenbehandlung unter Supervision)

Die praktische Ausbildung nach §1 Abs.3 Satz 1 ist Teil der vertieften Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren (wie die VT) und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patient:innen mit Störungen mit Krankheitswert. Sie umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision mit mindestens sechs Patient:innenbehandlungen sowie mindestens 150 Supervisionsstunden, von denen mindestens 50 als Einzelsupervision durchzuführen sind.

Die supervidierte Behandlung von Patient:innen ist an der Ambulanz der Ausbildungsstätte möglich sowie in von der Ausbildungsstätte und der zuständigen Landesbehörde anerkannten ambulanten und stationären Einrichtungen (sog. Lehrpraxen oder Teilambulanzen).

Für die durchgeführten „Psychotherapiestunden“ erhalten Sie eine auf dem Kassensatz basierende anteilige Vergütung.

 

Selbsterfahrung

Regelung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Selbsterfahrung im Rahmen der VT-Ausbildung umfasst mindestens 120 Stunden.

"Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte sowie bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf." (§5 APrV).
Die Selbsterfahrung findet bei anerkannten Selbsterfahrungsleiter:innen statt.

Umsetzung am apb
Die Selbsterfahrung wird am apb als Gruppenselbsterfahrung realisiert. Dazu begibt sich die Ausbildungsgruppe an 5 in der Regel dreitägigen Blöcken etwa alle sieben Monate in ein externes Tagungshaus. Zwei erfahrene Selbsterfahrungsleiter:innen begleiten den Kurs.

  • Selbsterfahrung I Reflexion biografischer Einflüsse I
  • Selbsterfahrung II Reflexion biografischer Einflüsse II
  • Selbsterfahrung III Regeln und Botschaften im Kontext der eigenen Biographie
  • Selbsterfahrung IV Schwierige Situationen in der Therapie - Umgang mit eigenen Emotionen
  • Selbsterfahrung V Schwierige Situationen in der Therapie- Umgang mit Abschied und Trauer 

 

Ergänzendes Studium ("freie Spitze")

Das ergänzende Studium - auch freie Spitze - umfasst 930 Stunden und vervollständigt die Ausbildung auf die im Psychotherapeutengesetz festgelegten 4.200 Stunden.

Sie ermöglicht es dem Ausbildungsinstitut thematische Schwerpunkte zu setzen und zu vertiefen. Am apb sind dies v.a. die in der DGVT-Tradition stehenden regionalen Arbeitsgruppen mit Themen wie Diagnostik und kollegialem Austausch über die praktische Fallarbeit.

Darüber hinaus entsteht durch die freie Spitze die Möglichkeit, mit selbst organisierten Fortbildungen eigene Interessensschwerpunkte zu setzen, die über die in der theoretischen Ausbildung definierten Lernstoffe hinausgehen.
 

  erreichen Sie überUmfang
A PflichtBesuch der regionalen Arbeitsgruppe und Treffen mit der Lehrgangsleitungmind. 150 UE
max. 500 UE
12 Durchführungen des SKID/DIPS/ Kinder-DIPS im Rahmen der pA
(darüber hinausgehende strukturierte klinische Interviews werden natürlich angerechnet)
2 UE je SKID/DIPS
bzw. Kinder-DIPS (24 UE)
Teilnahme an 4 Fallkonferenzen mit mind. 1 Fallvorstellung2 UE pro Fallkonferenz +
4 UE pro Fallvorstellung (12 UE)
Teilnahme an den Ambulanztreffen2 UE pro Ambulanztreffen
Teilnahme an Arbeit mit dem Ambulanz-Organisations-System (AmbOS)6 UE
Vorbereitung auf die Zwischenprüfung10 UE
Dokument Regelungen zur Durchführung der pA (PA001) lesen15 UE
Dokument Umgang mit Suizidalität (PA020a) lesen5 UE
B Kür
 
Vor- & Nachbereitung der Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildungmax. 200 UE
Dokument "Ressourcensammlung Diagnostik" lesen
AmbOS/Infoblätter/Praktische Ausbildung/05 Anamnese & Diagnostik/ Ressourcensammlung_Diagnostik.pdf
10 UE
Dokument "Leitfaden für die Falldarstellung" lesen als Vorbereitung für die staatliche Prüfung5 UE
Seminare zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung2 x 8 UE
Teilnahme an Veranstaltungen „rund um die Psychotherapie“ außerhalb des apb (z.B. dgvt-Workshops, Ringvorlesungen an Universitäten, Fortbildungen für Ärzte & Psychologen in Kliniken ...)1 UE je 45 Min.
Teilnahme an Ambulanztreffen im Rahmen der praktischen Ausbildung2 UE je Treffen
Teilnahme an Kurssprechertreffen mit Protokollerstellung4 UE je Treffen
Mehr-Stunden aus der praktischen Tätigkeit (1 & 2)max. 300 UE
Mehr-Stunden aus der der theoretischen Ausbildung1 UE je 45 Min.
Mehr-Stunden aus der Selbsterfahrung1 UE je 45 Min.
Mehr-Stunden aus der praktischen Ausbildung1 UE je Therapiestunde
Lehrfilme der DGVT ansehen (Moodle Plattform ab 2022)1 UE je 45 Min.

 

Wer kann teilnehmen?

Zugangsvoraussetzungen 

Die Zugangsvoraussetzungen (Studienabschlüsse) für die PP-Ausbildung sind gesetzlich geregelt.

Voraussetzung für die Ausbildung zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium der Psychologie (Diplom, Master) oder ein gleichwertiger ausländischer Hochschulabschluss in Psychologie. Im Masterstudium muss das Fach Klinische Psychologie geprüft und bestanden werden.

Bitte beachten Sie, dass am apb grundsätzlich ein Master- bzw. Diplomabschluss Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung ist. Für die Erfüllung und den Nachweis dieser Voraussetzung ist jeder Bewerber selbst verantwortlich. Insbesondere bei abweichenden oder im Ausland erworbenen Studienabschlüssen ist eine Abklärung und Bestätigung durch die zuständige Behörde notwendig. Aktuelle Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Darüber hinaus setzt die Zulassung zur Ausbildung die persönliche und fachliche Eignung voraus.
 

Reform der Psychotherapeutenausbildung - Neue Zugangsvoraussetzungen

Am 01.09.2020 hat sich das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geändert. Es gibt nun ein PsychThG–alte Fassung und ein PsychThG–neue Fassung. Diese Reform hat nicht nur Auswirkungen auf die Art der Ausbildung (in Zukunft "Weiterbildung"), sondern auch Einfluss auf die Zugangsvoraussetzungen sowie das Berufsbild.

Das PsychThG-neue Fassung gilt für alle Bachelor-Studiengänge, welche nach dem 01.09.2020 aufgenommen wurden.

Nach dem PsychThG–neue Fassung ist nun ein neuer polyvalenter Bachelorstudiengang Psychologie und ein neuer Master mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule mit einer Staatsprüfung abzuschließen, um die Approbation zum:r Psychotherapeut:in erhalten zu können. Diese Zugangsvoraussetzung gilt sowohl für den Erwachsenen- als auch für den Kinder- und Jugendlichenbereich, wobei die Unterscheidung zwischen den bisherigen Berufsbildern des:r Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in weggefallen ist.

Vertiefte Informationen finden Sie beispielsweise unter
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-psychotherapeut/seiten/ausbildung/
www.psychotherapeutIn-werden.de
https://www.dgps.de/schwerpunkte/psychotherapie-gesetzesreform
https://www.kbap.de/reform-der-psychotherapeutenausbildung-ab-2020/

Sind Sie aktuell in einem Bachelor oder Masterstudiengang, der die aktuellen Zugangsvoraussetzungen erfüllt?
Keine Sorge, auf absehbare Zeit werden wir weiterhin Ausbildungen zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in anbieten. Aufgrund der schwer absehbaren Nachfrage müssten wir dennoch empfehlen, eher früher als später den Schritt in die Ausbildung zu wagen.

Wie bekomme ich einen Ausbildungsplatz?

Registrieren Sie sich bei der DGVT als Interessent:in für eine PP-Ausbildung. 

Wenden Sie sich anschließend an Frau Schwarz (d.schwarz@ap-bodensee.de), um sich für eine Infoveranstaltung anzumelden. In dieser präsentiert Ihnen unsere Institutsleitung ausführlich und transparent die schönen und die herausfordernden Seiten der Ausbildung an unserem Institut. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Informationsveranstaltung als Voraussetzung für die Bewerbung gilt.

Nach Teilnahme an der Infoveranstaltung freuen wir uns über Ihre Bewerbungsunterlagen mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen, die Sie uns gerne elektronisch zusenden können (d.schwarz@ap-bodensee.de). Wir berücksichtigen alle Bewerbungen, die bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist eingegangen sind.

Im Anschluss an die Bewerbungsfrist werden alle Unterlagen gesichtet und es finden Zulassungsgespräche statt. Diese finden mit der Instituts- & Ambulanzleitung statt und dienen dem vertieften Kennenlernen und Einschätzen Ihrer persönlichen Eignung zum Therapeut:innenberuf. Im Anschluss erhalten Sie eine verbindliche Rückmeldung. Die Fristen für die jeweiligen Kursstarts entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.

Fristen für Ihre Bewerbung (PP)

Kursstart     Februar 2026
Bewerbungsfrist bis01.11.2024
ZulassungsgesprächDezember 24 – Februar 25
RückmeldungFebruar 2025

Die genannten Fristen gelten lediglich für die PP-Ausbildung. Für die KJP-Ausbildung können Sie sich fortlaufend bei uns bewerben.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
 

Die nächsten Termine für die Infoveranstaltung

Sie können unsere Infoveranstaltung unverbindlich besuchen, um sich über eine Ausbildung bei uns zu informieren. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erforderlich ist. Schreiben Sie dazu eine Email mit Ihrem Wunschtermin an Frau Schwarz (d.schwarz@ap-bodensee.de).

2024

DatumOrt
Dienstag, 05. März 2024, 14:00 UhrOnline
Dienstag, 07. Mai 2024, 14:00 UhrOnline
Dienstag, 09. Juli 2024, 14:00 UhrOnline

 

Beginn und Dauer der Ausbildung

Neue PP-Lehrgänge beginnen aktuell alle 8 Monate. Nach ca. 18 Monaten, wenn die praktische Tätigkeit abgeschlossen ist, erfolgt eine mündliche Zwischenprüfung. Nach der Zwischenprüfung beginnt die praktische Ausbildung, im Rahmen derer Sie eigene Patient:innen ambulant und unter Supervision behandeln. Am Ende der Ausbildung, wenn alle Ausbildungsbausteine absolviert wurden, steht die staatliche Prüfung, die immer im Frühling oder im Herbst eines Jahres absolviert werden kann. 

Es gibt immer wieder Gründe (z. B. Schwangerschaft, Krankheit, o.ä.) weshalb einzelne Teilnehmer:innen sich nicht mehr an ihren ursprünglichen Zeitplan halten können. Sprechen Sie uns an. Wir finden gemeinsam einen Weg, wie Sie Ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.

Kosten der Ausbildung

Die Kosten für die Ausbildung zum:r Psychologischen Psychotherapeut:in belaufen sich derzeit auf 13.914,- Euro (ohne Supervisionskosten). Wenn Sie Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT) sind, dann reduzieren sich die Kosten um 900,- EUR und betragen insgesamt 13.014,- EUR. Hinzu kommen die Gebühren für die Supervision, welche nach Aufnahme der praktischen Ausbildung fällig werden. 

In der Ausbildungsgebühr sind u.a. enthalten: 

  • Anmelde- und Zulassungsverfahren 
  • Theoretische Ausbildung (mind. 600 Std.) 
  • Gruppen-Selbsterfahrung (mind. 120 Std.) - jedoch ohne Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Ergänzendes Studium (930 Std. „freie Spitze“) 
  • Coaching der praktischen Tätigkeit 
  • Anleitung der regionalen Arbeitsgruppen, Lehrgangsleitung 
  • Anleitung während der praktischen Ausbildung in der Ambulanz des apb oder in einer kooperierenden Lehrpraxis  
  • Haftpflichtversicherung über die Ausbildungsträgerin dgvtA 
  • Begutachtung von zwei Falldarstellungen nach § 4 Abs. 6 PsychTh-APrV für die Zulassung zur Prüfung 
  • Ausstellung eines apb und/oder DGVT-Abschlusszertifikates (Fachkundenachweis) nach bestandener Prüfung.

Zusatzqualifikationen

Neben der grundständigen Ausbildung können Sie derzeit Zusatzqualifikationen in folgenden Bereichen erwerben:

Befähigung zur Durchführung und Abrechnung von Gruppentherapien

Notwendig für die Ergänzungsqualifikation zur fachlichen Befähigung von Psychologischen Psychotherapeut:innen zur Abrechnung von Gruppen-Psychotherapie nach den Nrn. 883 und 884 BMÄ (bei vorliegender Fachkunde in VT gemäß § 95cSGBV) ist der Nachweis von Theorieseminaren im Umfang von 48 UE und praktische Erfahrung von mind. 60 Doppelstunden Gruppenbehandlung unter Supervision (mind. 40h).
Theorieseminare aus dem üblichen Curriculum der PP-Ausbildung mit direktem Bezug zur Zusatzqualifikation Gruppentherapie sind anrechenbar. Der Lehrplan umfasst die erforderlichen 48 UE. Wir weisen jedoch darauf hin, dass hierauf kein Anspruch besteht. Ggf. fehlende Seminarstunden können Sie bei externen Anbietern belegen, bspw. der DGVT, die regelmäßig (kostenpflichtige) Weiterbildungsveranstaltungen i.R. des Gruppencurriculums anbietet

Befähigung zur Durchführung und Abrechnung von Psychotherapie mit Kindern- und Jugendlichen (für PP)

Die Möglichkeit zum Erwerb der KJP-Zusatzqualifikation besteht im Anschluss an die abgeschlossene oder zumindest weit fortgeschrittene PP-Ausbildung. Damit möchten wir sicherstellen, dass ausreichend Ressourcen in die „Haupt-Ausbildung“ investiert werden und Ausbildungskandidat:innen sich nicht überfordern. Es werden 200 KJP-spezifische Seminarstunden in der Theorieausbildung benötigt. Wir rechnen Seminare aus der PP-Theorieausbildung an, die einen direkten Bezug zur KJP-Ausbildung haben, das sind insbes. die eindeutigen KJP-Themen wie „VT bei Kindern und Jugendlichen“ und darüber hinaus einige Methodenseminare. Zum Besuch weiterer Theorieseminare schließen Sie Gasthörerverträge mit der DGVT ab. Dort wird eine Unterrichtseinheit mit einem Betrag von ca. 15 Euro in Rechnung gestellt.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen 180 Behandlungsstunden - unter Supervision bei einem:r unserer KJP-Supervisor:innen -  erbracht werden. Die Supervisionen dürfen im Gruppenrahmen stattfinden.
Es fallen keine zusätzlichen Selbsterfahrungsstunden und keine zusätzliche praktische Tätigkeit an. Außerdem muss keine Abschlussprüfung über die KJP-Fälle abgelegt werden. Es wird kein (zusätzlicher) Semesterbeitrag fällig.

Übende und Suggestive Verfahren

Sie machen die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut:in (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in, möchten in Ihrer zukünftigen Praxis auch Autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie oder klinische Hypnose anbieten und mit den Krankenkassen abrechnen? Dann bietet sich der Erwerb der Zusatzqualifikation Übende und suggestive Techniken an.
Vom Gesetz her ist hierfür der Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Interventionen im Rahmen des Fachkundenachweises gemäß Abs. 1 bis 3 durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Im Rahmen der theoretischen Ausbildung zum PP und KJP am apb wird dies entsprechend berücksichtigt.